Honorare, Abrechnung, Pflichtinformationen usw.

Wir setzen das Honorar nach Zeitaufwand (Mindesteinheit 10 Min.) und einem Stundensatz von DKK 2.400 (vor Umsatzsteuer) (ab 1. Januar 2022) fest, und ansonsten unter Berücksichtigung des Interesses des Mandanten im Mandat, des Wertes unserer Leistung, der mit dem Mandat verbundenen Verantwortung, der Komplexität des Mandates, des Umfangs des Spezialistenwissens und des erreichten Ergebnisses.

Mandatbezogene Ausgaben und Verauslagungen, einschließlich Gerichtsgebühren usw. und angemessene Reise- und Aufenthaltkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

In Verbindung mit der Mandatübernahme informieren wir auf Anfrage des Mandanten über den Preis („Fixed Fee“), wenn möglich. Ist es nicht möglich, einen Festpreis zu berechnen, übermitteln wir gern auf Anfrage einen Kostenüberschlag. In Verbraucher- oder private Angelegenheiten informieren wir auf unserer Initiative über das Honorar – möglicherweise nur als Überschlag, bevor wir die Arbeit beginnen.

Es wird jedes Kalenderquartal für die vergangenen 3 Monate abgerechnet, ansonsten bei Erledigung des Mandates. Besondere Abreden können gemacht werden. Grundsätzlich wird bei neuen Mandanten um einen Kostenvorschuss gebeten.

Die Zahlungsbedingungen sind netto 14 Tage ab Abrechnungsdatum.

Insofern die Kanzlei echte Vorauszahlungen oder Deponierungen von Kosten u.a. erhält, werden solche Zahlungen als Mandantenmittel betrachtet, die auf ein Anwaltsanderkonto zu stehen haben, wo Zinsen (negative und positive) in der Regel dem Mandanten zustehen. Guthaben auf Anwaltsanderkonten sind vom generellen Höchstbetrag i.H.v. EUR 100.000 (etwa DKK 750.000), der im Gesetz über Einlagensicherung als Deckung für den Fall des wirtschaftlichen Zusammenbruches oder der Insolvenz der kontoführenden Bank. Der Deckungshöchstbetrag gilt für die gesamte Einlage in der Bank, egal ob das Geld auf unterschiedliche Konten, einschliesslich Anwaltsanderkonten und eigener Konten, steht. Es gelten besondere Regelungen für Einlagen anlässlich Immobilien, wenn die Immobilie für nicht-gewerbliche Zwecke angewandt oder bestimmt war. In solchen Fällen ist der Deckungshöchstbetrag bis auf EUR 10 Mio. (ungefär DKK 75 Mio.), bis zu 12 Monaten nach Erbringung der Einlage, und ungeachtet dessen, dass die Einlage auf einem gesonderten Konto steht. Weitere Infos über die Einlagesicherung sind auf das Website der Einlagesicherungsfonds www.gii.dk ersichtlich. Die Anwaltskanzlei übernimmt keine Haftung für den durch einen wirtschaftlichen Zusammenbruch der kontoführenden Bank entstandenen Vermögensschaden des Mandanten.

Die Anwaltskanzlei hat ihre Anwaltsanderkonten bei Nordea Bank.

Die Anwaltskanzlei Kjellegaard Jensen ist Mitglied der Branchenorganisation Danske Advokater und der Anwalt der Kanzlei ist vom dänischen Justizministerium vereidigt und ist Mitglied der dänischen Anwaltskammer. Der Anwalt der Kanzlei Kjellegaard Jensen ist den Vorschriften der Anwaltskammer über Aufsicht und Displinärsystem sowie den Regelungen über gute Berufsstandards, vgl. § 126 in der dänischen Zivilprozessordnung, unterworfen. Ergänzend gelten the Vorschriften der dänischen Anwaltskammer. Die Vorschriften, die insbesondere für die Ausübung des Anwaltsberufes, sind auf dem Webpage der Anwaltskammer ersichtlich (www.advokatsamfundet.dk).

Die zentrale Unternehmensnummer  (CVR-nr.) der Anwaltskanzlei ist 28 19 64 74 und die Anwaltskanzlei ist ein von Advokat Nils Kjellegaard Jensen persönlich geführtes Unternehmen.

Für den dänischen Anwalt der Kanzlei sind die Haftpflichtversicherung sowie die Garantie für anvertraute Mandantengelder bei folgender Versicherungsgesellschaft abgeschlossen:

HDI Global Specialty Danmark, Indiakaj 6, 1., DK-2100 Kopenhagen Ø, CVR-Nr. 41268638, E-Mail: info-dk@hdi-specialty.com, HDI Global Specialty Danmark, Dänische Filiale von HDI Global Specialty SE, Deutschland, Roderbruchstrasse 26, 30655 Hannover, Deutschland (Police-nr. 156-08657784-14006).

Die Haftpflichtversicherung deckt unsere Tätigkeit als Anwalt ab, ungeachtet wo jene ausgeübt wird. Die Anwaltskanzlei stellt ferner eine Garantie für alle Mandanten für anvertraute Mandantengelder gemäß den Vorschriften, die sich aus der Statut der dänischen Anwaltskammer ergeben. Der Höchstbetrag für die Haftpflichtversicherung ist DKK 11,5 Mio. pro Anwalt pro Jahr. Die Haftung der Kanzlei ist auf dieser Summe beschränkt.

Die Haftung der Anwaltskanzlei umfasst in keinem Fall indirekte und Folgeschäden, einschließlich Betriebsverluste, Datenverluste, entgangenen Gewinns oder anderer Formen von indirekten Schäden.

Als Anwaltskanzlei ist die Anwaltskanzlei Kjellegaard Jensen vom Geldwäschegesetz umfasst. Wenn das Mandat in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes fällt, ist die Kanzlei als Anwalt verpflichtet, diese Information an den Mandanten zu schicken sowie Identitätsauskünfte einzuholen und aufzubewahren, vgl. § 16 im Geldwäschegesetz. Insofern als der Anwalt einen Verdacht bekäme, dass der Mandant in Geldwäsche oder Terrorfinanzierung beteiligt ist, wäre er verpflichtet den dänischen Staatsanwalt für besondere Wirtschaftskriminalität (kurz ”SØIK”) über die Aktivitäten zu benachrichtigen sowie die Identitätsauskünfte des Mandanten an die SØIK weiterzuleiten. Über eine solche etwa erfolgte Benachrichtigung darf der Anwalt den Mandanten nicht informieren.

Auf der Webpage der Anwaltskammer sind Informationen über Klagen/Beschwerden erhältlich. Im Falle eines Streites über das Honorar oder wegen Unzufriedenheit mit dem Verhalten des Anwaltes Nils Kjellegaard Jensen kann darüber bei der Anwaltsbeschwerdekammer, Kronprinsessegade 28, 1306 Kopenhagen K, Dänemark, oder über E-Mail: klagesagsafdelingen@advokatsamfundet.dk eine Beschwerde eingereicht werden. Weitere Infos auf www.advokatnaevnet.dk.

Die Kanzlei wendet Klauseln über Rechtswahl oder Gerichtstand nicht an, es sei denn, dass dies mit dem Mandanten gesondert vereinbart worden ist.

Kontakte: nils@nkj-legal.com